Bücherei St. Martin Deggendorf

Offizielle Seite der Bücherei St. Martin

Auszug aus der Benutzungsordnung der Bücherei St. Martin

  1. Die Bücherei St. Martin ist eine öffentliche Einrichtung der Pfarrei St. Martin, die jedermann zur Verfügung steht. Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benuztung Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass des Benutzers zu nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig.
  2. Jeder Benutzer erhält einen Büchereiausweis. Dieser Ausweis ist nicht übertragbar. Jeder Wohnungswechsel und jede Namensänderung ist unverzüglich anzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist sofort zu melden. Für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer.
  3. Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Schäden sind der Büchereileitung zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte ist untersagt. Es ist nicht erlaubt, das gleiche Medium ständig auszuleihen. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Die Ansetzung des Wertes liegt im Ermessen der Büchereileitung.
  4. Mit der Unterschrift auf den Büchereiausweis erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Benutzerordnung im vollen Umfang an.

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